Achtung, wir geben hier nur einen kurzen Überblick über die wichtigsten, generellen Regeln, dass ersetzt keine juristische Beratung und es gibt oft Ausnahmen von der Regel. Wenn du das Gefühl hast, um deine Rechte betrogen zu werden, such deshalb immer eine gewerkschaftliche oder anwaltliche Beratung auf!
- in der Landwirtschaft kann die regelmäßige Wochenarbeitszeit bei bis zu 48 Stunden an sechs Tagen die Woche liegen
- die Fahrt von einem Feld zum nächsten ist Arbeitszeit
- zwischen zwei deiner Schichten muss dir eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden
- wenn nichts anderes verhandelt wurde (bspw. in deinem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag), können von dir Überstunden verlangt werden
- mehr als 10 Stunden musst du an einem Tag jedoch nie arbeiten
- Überstunden müssen bezahlt werden.