Die Sektion Tübingen der FAU hat in diesem Jahr einen zweiten Arbeitskonflikt erfolgreich abgeschlossen. Der Konflikt ereignete sich in einem Tübinger Agrarbetrieb, in dem eine Kollegin in einer emotionalen Reaktion des Chefs entlassen wurde – kurz nachdem sie grundlegende Maßnahmen zum Arbeitsschutz gefordert hatte.
Da der Betrieb gegen grundlegende Regelungen zum Kündigungsschutz verstoßen hatte, reichten wir gemeinsam mit der Betroffenen eine Kündigungsschutzklage ein. Außergerichtlich konnte eine Abfindung im vierstelligen Bereich erzielt werden.
Zusätzlich zu der materiellen Entschädigung war ein zentrales Anliegen, dass die Kollegin eine persönliche Entschuldigung vom Arbeitgeber erhalten sollte. Trotz mehrfacher Aufforderung kam es zu diesem Gespräch leider nicht.
Ein paar Wochen später bekam die Kollegin einen Ablehnungsbescheid für ALG, weil sie angeblich nicht versicherungspflichtig angestellt war. Es stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber versehentlich keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt hatte. Da dieser nicht bereit war, dies zu korrigieren, wandte sich die Kollegin wieder an die FAU und auf einmal ging es ganz schnell und der Fehler wurde korrigiert.
Der Erfolg dieses Konflikts zeigt erneut, dass gemeinsame Solidarität und rechtliche Schritte wirksam sind. Wir bleiben weiter engagiert, um Arbeiter*innenrechte durchzusetzen und für eine gerechtere Arbeitswelt zu kämpfen.


